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   LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05   

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LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05 (https://dejure.org/2006,35940)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2006 - 15 O 581/05 (https://dejure.org/2006,35940)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 15 O 581/05 (https://dejure.org/2006,35940)
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  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05
    Des Weiteren ist der gegen den Steuerberater gerichtete Schadensersatzanspruch dann entstanden, wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 114, 150, 152f; 119, 69, 70f.).

    Dabei hindert eine mögliche Unkenntnis des Schadens und damit des Ersatzanspruchs den Verjährungsbeginn nicht (BGHZ 114, 150, 151; BGHZ 119, 69, 71).

    Die von der Rechtsprechung zur Verjährung von Steuerschäden aus steuerlichen Gestaltungsberatungen entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BGHZ 119, 69, 73; 129, 386, 388; BGH, NJW 1992, 2766; NJW 1996, 1895; NJW 1998, 1488; WM 2003, 935, 939) sind auf den hier vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05
    Des Weiteren ist der gegen den Steuerberater gerichtete Schadensersatzanspruch dann entstanden, wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 114, 150, 152f; 119, 69, 70f.).

    Dabei hindert eine mögliche Unkenntnis des Schadens und damit des Ersatzanspruchs den Verjährungsbeginn nicht (BGHZ 114, 150, 151; BGHZ 119, 69, 71).

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05
    Dass die von der Rechtsprechung zur Verjährung von Steuerschäden aus steuerlichen Gestaltungsberatungen entwickelten Rechtsgrundsätze auf Beratungsfehler des Steuerberaters in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten anzuwenden sind, folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02 - (NJW 2004, 1358).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05
    Die von der Rechtsprechung zur Verjährung von Steuerschäden aus steuerlichen Gestaltungsberatungen entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BGHZ 119, 69, 73; 129, 386, 388; BGH, NJW 1992, 2766; NJW 1996, 1895; NJW 1998, 1488; WM 2003, 935, 939) sind auf den hier vorliegenden Fall nicht anzuwenden.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05
    Die von der Rechtsprechung zur Verjährung von Steuerschäden aus steuerlichen Gestaltungsberatungen entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BGHZ 119, 69, 73; 129, 386, 388; BGH, NJW 1992, 2766; NJW 1996, 1895; NJW 1998, 1488; WM 2003, 935, 939) sind auf den hier vorliegenden Fall nicht anzuwenden.
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05
    Die von der Rechtsprechung zur Verjährung von Steuerschäden aus steuerlichen Gestaltungsberatungen entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BGHZ 119, 69, 73; 129, 386, 388; BGH, NJW 1992, 2766; NJW 1996, 1895; NJW 1998, 1488; WM 2003, 935, 939) sind auf den hier vorliegenden Fall nicht anzuwenden.
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 15 O 581/05
    Aus § 255 BGB ergibt sich vielmehr, dass der Geschädigte grundsätzlich auch dann den vollen Schadensersatz verlangen kann, wenn ihm zugleich ein Anspruch gegen einen Dritten zusteht (vgl. BGH, NJW 1993, 593, 594; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl. 2005, Vorb v § 249, Rdnr. 19).
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